Ferienhaus Minimalhaus Uckermark 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

§1 Vertragsgegenstand
Vermietet wird das Ferienhaus „Minimalhaus Uckermark“, Mittenwalder Straße 5, 17268 Templin OT Herzfelde, zur vorübergehenden Beherbergung. Grundlage des Mietvertrages sind die Buchungsbestätigung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Hausordnung und die Haftungsfreistellung.

§2 Vertragsschluss
Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Buchungsbestätigung der Vermieterin sowie durch Zustimmung der Mieterinnen und Mieter zu diesen AGB, zur Hausordnung und Haftungsfreistellung zustande.  


§3 Zahlung
Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Mietpreises ist bei Buchung fällig.
Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Anreise zu zahlen.
Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto. 

§4 An- und Abreise 
Check-in
ab 16:00 Uhr am Anreisetag
Check-out bis 11:00 Uhr am Abreisetag
Abweichende Zeiten können nach vorheriger Absprache vereinbart werden. 

§5 Nutzung des Grundstücks und besondere Gefahrenhinweise

Auf dem Grundstück des Ferienhauses befindet sich ein offener Dorf-Löschteich mit einer Wassertiefe von über zwei Metern, der nicht eingezäunt ist. 

  1. Der Löschteich ist kein Badegewässer und nicht Bestandteil der Ferienhaus-Vermietung.
  2. Die Nutzung des Löschteichs, des anliegenden Holzpodestes sowie des Uferbereichs ist untersagt.
  3. Bei Missachtung dieses Verbots erfolgt die Nutzung ausdrücklich auf eigene Gefahr, insbesondere bei Dunkelheit, Eisbildung oder schlechter Witterung.
  4. Mieterinnen und Mieter des Ferienhauses sowie deren Gäste sind verpflichtet, Kinder jederzeit zu beaufsichtigen.

Die Vermieterin weist ausdrücklich auf diese Gefahrenquelle hin. Eine Haftung der Vermieterin besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. 

Eine Haftung der Vermieterin besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.


§6 Haftung
Die Vermieterin haftet für Schäden nur bei:
-
Vorsatz
- grober Fahrlässigkeit
- Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Die Haftung für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. 
Für eingebrachte Sachen der Gäste wird keine Haftung übernommen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Mieterinnen und Mieter haften für Schäden an der Mietsache und dem Inventar, soweit diese von ihnen oder von ihnen begleiteten Personen schuldhaft verursacht wurden.

Festgestellte Schäden oder Mängel sind der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, können hieraus entstehende Folgeschäden den Mieterinnen und Mietern angelastet werden.

Die Kosten für die Beseitigung von durch Mieterinnen und Mieter verursachte Schäden sind von diesen zu tragen.

Es wird empfohlen, dass Mieterinnen und Mieter über eine private Haftpflichtversicherung verfügen.


§7  Nutzung des Ferienhauses 

Das Ferienhaus darf ausschließlich von der in der Buchungsbestätigung angegebenen Anzahl von Personen genutzt werden. Eine Belegung über die vereinbarte Personenzahl hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung der Vermieterin. 

Das Ferienhaus ist ein Ort der Ruhe und Erholung. Veranstaltungen, Feiern oder Partys sind nicht gestattet. 

Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt, sofern nicht ausdrücklich vorab schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 

Die Mieterinnen und Mieter verpflichten sich, das Haus sowie das Grundstück pfleglich zu behandeln und die Ruhe der Nachbarschaft zu respektieren


§8 Kosten bei Rücktritt / Stornierung
- bis 61 Tage vor Anreisetag:         20 % der vereinbarten Übernachtungskosten
- 60 bis 35 Tage vor Anreisetag:  50 % der vereinbarten Übernachtungskosten
- 34 Tage – 1 Tag vor Anreisetag: 80 % der vereinbarten Übernachtungskosten
- 13 – 1 Tage vor Anreisetag:          90 % der vereinbarten Übernachtungskosten
- Rücktritt am Anreisetag oder Nichtanreise: 100 % der vereinbarten Übernachtungskosten 

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
Sollte das Minimalhaus Uckermark im gebuchten Zeitraum aufgrund unvorhersehbarer Schäden, höherer Gewalt oder nicht beeinflussbarer Ausfälle der Versorgung (z. B. Strom, Wasser, Heizung) nicht bewohnbar sein, ist die Vermieterin berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche der Mieterinnen und Mieter sind ausgeschlossen, soweit der Vermieterin kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. 


§9 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Vermieterin, soweit gesetzlich zulässig.